Kabinett winkt „Lex Prokon“ durch

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Aufgrund neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen sollen Anleger die Risiken von Vermögensanlagen künftig besser einschätzen können.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)

Das Gesetz gilt als Reaktion auf die Pleite des Itzehoer Windkraftunternehmens Prokon, bei der Anleger den Großteil ihres Kapitals verloren. Insgesamt haben 74.000 Anleger 1,4 Milliarden Euro in Prokon-Genussrechte investiert.

Prospektpflicht erweitert

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Erweiterung der Prospektpflicht vor: Künftig müssen grundsätzlich auch Anbieter von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen einen Prospekt erstellen.

Anlageprospekte werden in ihrer Gültigkeit auf zwölf Monate befristet. Außerdem müssen sie auf der Internetseite des Anbieters zur Verfügung stehen, auch in einer um sämtliche Nachträge ergänzten Fassung. Darüber hinaus müssen Anbieter auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen alle Tatsachen unverzüglich veröffentlichen, die geeignet sind, die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen.

Die Werbung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Bussen und Bahnen ist künftig nicht mehr zulässig. In Printmedien bleibt sie zulässig, muss aber einen deutlichen Hinweis auf das Verlustrisiko enthalten.

Mehr Kompetenzen für die Bafin

Die Finanzaufsicht Bafin kann künftig auf ihrer Internetseite Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen bekannt machen, wenn Anbieter gegen Regeln des Anlegerschutzes verstoßen. Bei erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz oder „Gefahren für das Funktionieren oder die Integrität der Finanzmärkte“ kann sie den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder verbieten.

„Wir erhöhen den Schutz der Verbraucher im Finanzsektor. Anleger können sich künftig noch besser informieren. Wir weiten die strikten Regeln zum Anlegerschutz auf weitere Produkte aus, verbieten irreführende Werbung und geben der Aufsicht neue Rechte. Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko kann nur jeder selbst treffen. Wir stellen sicher, dass dafür alle wichtigen Informationen bekannt sind“, erklärte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). (kb)

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Foto: Bundesfinanzministerium/Ilja C. Hendel

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