Sachwert-Emissionen: Regulierung ist keine Garantie

Zum anderen kann die Behörde natürlich nicht garantieren, dass die geplanten Ergebnisse eintreten oder der Anleger sein Geld wiedersieht. Die typischen, auf den Sachwert bezogenen Risiken lassen sich auch bei sorgfältiger Planung nicht ausschließen, also zum Beispiel negative Marktveränderungen, der Ausfall wesentlicher Vertragspartner oder erhöhte Betriebskosten.

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Kommen mehrere Risiken gleichzeitig zum Tragen oder fällt eines davon gravierend aus, ist auch der komplette Verlust der Einlage nicht ausgeschlossen. Generell gilt: Je weniger Fremdkapital der Fonds einsetzt und je mehr verschiedene Einnahmequellen (zum Beispiel Mieter) er hat, desto geringer ist dieses Risiko.

Einlagensicherung gibt es nicht

Gänzlich ausschließen lässt es sich jedoch nicht; eine Einlagensicherung gibt es nicht. Das muss jeder Anleger akzeptieren, sonst muss er die Finger von AIF lassen. Daneben jedoch gibt es auch Risiken und Fallstricke, die im Einzelfall „hausgemacht“ sind oder sogar erst durch die Regulierung provoziert werden.

So ist erstaunlich häufig auch bei AIF das Platzierungsrisiko nicht abgesichert, also der Fall, dass nicht ausreichend viel Anlegergeld eingeworben werden kann. Solche Fonds verfügen weder über eine werthaltige Platzierungsgarantie noch über eine angemessene Realisierungsschwelle (Mindestsumme, vor deren Erreichen kein Geld ausgegeben wird).

Seite drei: Anleger tragen Risiko des Vertriebserfolgs

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