Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen zählt geschlossene AIF zum „Grauen Kapitalmarkt“ – und disqualifiziert sich damit selbst.
Der Löwer-Kommentar
„Transparenz bei Werbung für Produkte des Grauen Kapitalmarkts“ – so nennt sich die Untersuchung, die von der Verbraucherzentrale Hessen im Rahmen des Projektes „Marktwächter Finanzen“ angefertigt und vergangene Woche veröffentlicht wurde.
Das Ergebnis ist wenig überraschend: Natürlich sind fast alle durchgefallen. Natürlich findet die dazu versendete Pressemitteilung ein breites Medienecho. Natürlich trieft die Studie – wie schon eine „Sonderuntersuchung“ der Finanzmarktwächter aus Baden-Württemberg zur Finanzberatung im Dezember 2015 – vor Vorurteilen.
[article_line type=“most_read“ cat=“Berater“]
Rinderzucht, Holzanbau, AIF in einem Topf
Schon der Umstand, dass die Verbraucherzentrale neben vollkommen unregulierten Direktinvestitionen und Beteiligungen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) auch alternative Investmentfonds (AIF) zum „Grauen Kapitalmarkt“ zählt, lässt an der Ernsthaftigkeit der Untersuchung zweifeln.
So werfen die Verbraucherschützer voll regulierte geschlossene AIF in einen Topf mit so illustren prospektfreien Direktinvestments wie Rinderzucht in Paraguay oder Holzanbau in Brasilien.
Geradezu krampfhaft versucht die Verbraucherzentrale, ihre Vorurteile mit der Gesetzeslage in Einklang zu bringen und begründet auf ziemlich abenteuerliche Weise, warum sie auch geschlossene Publikums-AIF zum „Grauen Kapitalmarkt“ zählt, obwohl ihr die „aufsichtsrechtliche Verschärfung“ durch das KAGB durchaus bewusst ist.
Seite zwei: Einstufung „historisch bedingt“