Rechtsfragen zur Digitalisierung, Teil 1: Beratung oder Vermittlung?

Wie können Anteile an geschlossenen Investmentvermögen über das Internet an Anleger vertrieben werden? Diese Frage beschäftigt seit einigen Monaten intensiv Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vertriebe. Gastbeitrag von Dr. Gunter Reiff, RP Asset Finance Treuhand

Gunter Reiff: ""
Gunter Reiff: „Für die Konzeption einer Online-Vertriebsplattform ist es sinnvoll, eine Anlagevermittlung anzustreben.“

Eine wesentliche Herausforderung bei der Entwicklung einer digitalen Vertriebsplattform besteht darin, dass der Aufbau der Seite und der Ablauf des Zeichnungsprozesses so gestaltet werden müssen, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt und zivilrechtliche Haftungsrisiken vermieden werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertriebs von Finanzinstrumenten und damit auch von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen gehen davon aus, dass der Vertrieb regelmäßig in einer Gesprächssituation erfolgt, die eine unmittelbare und individuelle Interaktion ermöglicht. Der Berater bzw. Vermittler kann in einem persönlichen Gespräch jederzeit erkennen, ob er dem Anleger noch weitere Informationen erklären muss, damit dieser ein Finanzinstrument versteht, oder ob ein bestimmtes Finanzinstrument entgegen den ersten Annahmen nicht mit den sich erst im Gesprächsverlauf konkretisierenden Anlagezielen des Anlegers übereinstimmt.

Keine unmittelbare Reaktionsmöglichkeit

Bei einem automatisierten digitalen Zeichnungsprozess entfällt die unmittelbare Reaktionsmöglichkeit des Beraters bzw. Vermittlers auf das individuelle Verhalten des Anlegers, wodurch die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen erschwert werden kann.

Nachfolgend sollen in mehreren Teilen einige ausgewählte aufsichts- und zivilrechtliche Aspekte des Vertriebs von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen dargestellt und Lösungsansätze für die digitale Umsetzung entwickelt werden.

Seite zwei: Unterschiede zwischen Beratung und Vermittlung

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