3. Erbvertrag
Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen den Erblassern und den Erben. Ist dieser Vertrag beschlossen und notariell beurkundet, dann ist er bindend und kann nicht mehr einseitig geändert werden. Eine Änderung ist dann nur mit der Zustimmung der anderen Vertragsparteien möglich.
4. Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Schenkung zum Zwecke der Steuerersparnis, denn bei dieser Variante können Freibeträge geltend gemacht werden. Der Clou dabei: Nach Verstreichen einer zehnjährigen Frist kann der Schenker erneut schenken und die vollen Freibeträge erneut ausschöpfen. Auf diese Weise können über Jahrzehnte hinweg große Vermögen steuerfrei an die nachfolgende Generation übertragen werden. (nl)
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