Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut zwei (angeblichen) Finanzdienstleistern die weitere Tätigkeit untersagt und die Abwicklung der Geschäfte verfügt. In einem der Fälle richtet sich die Verfügung gegen den Anbieter persönlich.
Die BaFin hat der TPG Investment Inc., die über eine Geschäftsadresse in Hamburg verfügt, mit Bescheid vom 24. Oktober 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Über die Internetseite www.hpda.de und auf Grundlage von „Zertifikaten“ werbe das Unternehmen für Investitionen ohne Risiko im Bereich des Arbitrage-Handelssystems, teilt die Behörde mit. Dabei verspreche es eine unbedingte Rückzahlung der Einlagen nach 24, 36 oder 60 Monaten.
Gewerbsmäßiges Einlagengeschäft
Hierdurch betreibe die TPG Investment Inc. gewerbsmäßig das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. „Sie handelt daher unerlaubt“, so der Befund der Aufseher. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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