Die Finanzaufsicht BaFin hat der Abanqo AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) untersagt, ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen öffentlich anzubieten. Der Grund dafür ist simpel.
Die Abanqo AG darf ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen nicht zum Erwerb anbieten, teilt die Behörde heute in einer dürren Meldung mit.
Die Untersagung am 10. September 2018 erfolgte demnach, weil die Abanqo AG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält. Weitere Informationen enthält die Meldung nicht.
Die BaFin hatte bereits Ende Juli mitgeteilt, dass ihr Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Abanqo eine Vermögensanlage in Form eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen Paragraf 6 VermAnlG kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Offenbar hat das Unternehmen darauf nicht reagiert. (sl)
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