Eine höchst unangenehme Pflicht

Emittenten von Vermögensanlagen sind auch nach Abschluss der Emission verpflichtet, die Öffentlichkeit über etwaige erhebliche Fehlentwicklungen zu informieren. Dies ist nun einem Unternehmen passiert. Der Löwer-Kommentar

"Es ist kaum anzunehmen, dass alle anderen Vermögensanlagen bislang ohne erhebliche Beeinträchtigungen laufen, die eigentlich veröffentlicht werden müssten.“
„Es ist kaum anzunehmen, dass alle anderen Vermögensanlagen bislang ohne erhebliche Beeinträchtigungen laufen, die eigentlich veröffentlicht werden müssten.“

Eine ungewöhnliche Überschrift erschien vergangenen Mittwoch unter dem Stichwort „Verbraucherschutz“ auf der Website der Finanzaufsicht BaFin: „VertsKebap Finance GmbH: Ungesicherte Refinanzierung“.

Die betreffende Mitteilung der Behörde enthält lediglich die kurze Information, dass die BaFin gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung des Unternehmens bekannt mache. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliege nicht der Prüfung durch die BaFin. Die Mitteilung selbst ist über einen weiteren Link angeknüpft.

Darin informiert die VertsKebap Finance GmbH aus Beilstein (bei Heilbronn) über Probleme bei zwei Arten von Nachrangdarlehen, die sie jeweils mit Vermögensanlagen-Prospekten vom November 2015 und August 2017 angeboten hat.

Zins- und Rückzahlungen ausgesetzt

Das Geld sollte wiederum über Nachrangdarlehen an eine Schwestergesellschaft von VertsKebab der Finanzierung von Döner-Restaurants in den USA dienen. Doch das Geschäft läuft offenbar nicht wie geplant.

Infolgedessen hat die US-Gesellschaft ihre Zins- und Rückzahlungen gegenüber VertsKebap Anfang Dezember 2017 bis auf weiteres ausgesetzt, die ihrerseits die Zahlungen an die Anleger ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot für die Nachrangdarlehen vorzeitig am 5. Dezember beendet hat.

Sollte der Zustand anhalten, sei dieser Umstand geeignet, die Fähigkeit der VertsKebap, ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen nachzukommen, erheblich zu beeinträchtigen, so die Mitteilung des Unternehmens.

Seite 2: Keine Pleite

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