BaFin untersagt zwei weitere öffentliche Angebote

Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei weitere Geldanlage-Angebote in Deutschland untersagt. In beiden Fällen fehlte der erforderliche Prospekt. In dem einen Fall geht es um ein Baum-Direktinvestment und das Vermögensanlagengesetz, in dem anderen um ein Wertpapier.

Die BaFin hat gut zu tun.

Wie die BaFin nun mitteilt, hat sie der Majestic Trees S. R. L. mit Bescheid vom 7. August 2019 das öffentliche Angebot der Vermögenslage zum Kauf, zur Pflege sowie Verwertung von Mahagonisetzlingen/Bäumen in der Dominikanischen Republik wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Majestic Trees S. R. L. darf die Vermögensanlagen nicht öffentlich in der Bundesrepublik Deutschland anbieten. Die Untersagung erfolgte, weil die Majestic Trees S. R. L. keinen gebilligten Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält, so die Mitteilung der Behörde.

Fall 2: Kein gebilligter Wertpapierprospekt

Zudem hat die BaFin das öffentliche Angebot von Aktien der Olevra Lda. untersagt. Die Olevra Lda. darf demnach keine Aktien zum Erwerb im Inland öffentlich anbieten.

Die BaFin hat dem Unternehmen mit Bescheid vom 29. Juli 2019 das öffentliche Angebot von Aktien untersagt, weil hierfür entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung kein gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde. 

In welchem Land die Olevra ihren Sitz hat und welche Rechtsform sich hinter dem Kürzel „Lda.“ verbirgt, geht aus der kurzen Mitteilung der BaFin nicht hervor. Bei einer Online-Abfrage findet sich eine Olevra Lda. mit Sitz in Portugal, die laut Impressum eine gleichnamige US-Gesellschaft in Europa vertritt.

Das Unternehmen forscht demnach in der Entwicklung von Immuntherapien mit körpereigenen Abwehrzellen. Laut Selbstdarstellung befindet es sich in Privatbesitz und verkauft keine Aktien an die Öffentlichkeit. Aber Olevera akquiriere „von Zeit zu Zeit Kapital von ‚akkreditierten Investoren‘ im Sinne des anwendbaren Rechts“. Zudem bereitet das Unternehmen den Verkauf von Anteilen an einer Privatplatzierung vor, so die Information auf seiner Website.

Foto: Shutterstock

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