
GDV: Industrieversicherer schaffen Klarheit über Risiken von „Ewigkeitschemikalien“
Ein erster Schritt für klarere Regeln im Umgang mit den gefährlichen Stoffen. Der GDV ergänzt seine Musterbedingungen um eine PFAS-Klausel, um Risiken durch „Ewigkeitschemikalien“ besser kalkulierbar zu machen.
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