BGH: Commerzbank darf keine Entgelte für Guthaben auf Sparkonten verlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Revision der Verbraucherzentrale Hamburg im Verfahren gegen die Commerzbank AG in wesentlichen Punkten stattgegeben. Über den geltend gemachten Folgenbeseitigungsanspruch muss jedoch das Berufsgericht erneut entscheiden.
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