
BGH urteilt am 19. September zur Kündigung wegen Mietschulden
Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt seit Mittwoch den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH). Zentrale Frage ist, ob es geht, dass der Vermieter bei Mietschulden fristlos und gleichzeitig auch noch ordentlich kündigt.
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