Übermittlung von Bestandsdaten an Nachfolgebetreuer
Der GDV hat zusammen mit dem Düsseldorfer Kreis den so genannten "Code of Conduct“ entwickelt, in dem unter anderem die Übermittlung von Bestandsdaten beim Vermittlerwechsel geregelt ist. Dennoch kann die Übertragung heikel werden. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Evers Rechtsanwälte für …
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