PKV: Selbst getragene Arztrechnung nicht steuerlich absetzbar
Krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, sind steuerlich nicht absetzbar. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
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