Brutto-Wiederbeschaffungswert: Umsatzsteuer unerheblich
Beschafft sich ein Versicherter nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug, muss der Kaskoversicherer ihm den Brutto-Wiederbeschaffungswert erstatten – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe der Preis für das Ersatzfahrzeug Umsatzsteuern enthält.
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