
Ex-Sparkassenchef muss doch nicht vor Gericht
Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten …
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