Lebensversicherungsvertrag: „Widerspruchsrechte verwirkt“
In Ausnahmefällen kann das Widerspruchsrecht eines Versicherungsnehmers verwirken, selbst wenn die Widerspruchsbelehrung des Versicherers in einem Lebensversicherungsvertrag fehlerhaft ist. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuellen Urteil.
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