Mängelprüfung bei Altbauten besonders wichtig
Beim Kauf eines älteren Hauses ist es üblich, im Kaufvertrag die Haftung des Verkäufers für Mängel auszuschließen. Hat der Verkäufer gravierende Mängel verschwiegen, haftet er doch. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Aktenzeichen ZR 216/14) hin.
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