
Gemeinschaftliches Testament: Änderung kann von Zustimmung des Vollstreckers abhängen
In einem gemeinschaftlichen Testament kann festgelegt werden, dass eine Abänderung nach dem Tod eines der Ehegatten der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bedarf. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen hervor.
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