Fondspolicen: Zu den Auskunftspflichten des Versicherers
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung müssen die Rückkaufwerte im Rahmen der Verbraucherinformation nicht angegeben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuellen Urteil und rief den Prozessbeteiligten die vorgeschriebenen Angaben ins Gedächtnis.
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