Tod des Versicherungsnehmers: Knackpunkt Schweigepflicht
Hat ein verstorbener Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen einer Risikoversicherung nicht korrekt beantwortet, kann zur Feststellung von Arglist nicht der behandelnde Arzt als Zeuge befragt werden, wenn dieser nicht von der Schweigepflicht entbunden wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht …
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