
Versicherungsbetrug: Versicherer trifft Beweislast
Liegt ein Versicherungsfall vor und der Versicherer vermutet einen Versicherungsbetrug, muss er die vorsätzliche Herbeiführung beweisen. Das hat das Landgericht (LG) Dortmund in einem aktuellen Fall entschieden. Eine nachvollziehbare Vermutung ist demnach nicht ausreichend.
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