Kein Hartz IV bei Verweigerung der Altersrente
Einem Hartz IV-Empfänger ist es bei Vollendung des 63. Lebensjahres zuzumuten, vorzeitig seine Altersrente in Anspruch zu nehmen. Dies entschied das Landessozialgericht (LSR) Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil.
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