Bestandspflegeprovision auch bei Vertragskündigung fällig
Eine Versicherungsgesellschaft muss ihrem Handelsvertreter auch bei Vertragskündigung seine volle Bestandspflegeprovision zahlen. Mit der Zahlung der Versicherungsprämie sei der wirtschaftliche Erfolg eingetreten, der den Provisionsanspruch begründet, so das Landgericht Köln.
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