
Keine Revision im Wölbern-Prozess
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte gegen das Urteil im Wölbern-Prozess als unbegründet abgelehnt. Die Verurteilung Schultes ist damit rechtskräftig. Dies bestätigte eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber Cash.Online.
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