
Mann wehrt sich erfolgreich gegen E-Mail-Werbung seiner Versicherung
Wenn ein Kunde von seiner Versicherung eine Auskunft möchte, darf an der E-Mail-Antwort nicht ungefragt Werbung hängen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteils-Tenor einem Mann aus dem schwäbischen Göppingen recht.
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