BGH-Urteil: Missachtete Dokumentationspflicht kehrt Beweislast um
Bei einem Versicherungswechsel seines Kunden muss der Vermittler die Beratung genau dokumentieren. Missachtet er die Dokumentationspflicht und wird ihm im Nachhinein eine Falschberatung vorgeworfen, kann sich die Beweislast zuungunsten des Vermittlers umkehren, so ein aktuelles BGH-Urteil.
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