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Missbrauch des Mahnverfahrens begünstigt Berater
Ein wegen Falschberatung verklagter Berater sollte genau prüfen, ob der gegen ihn ergangene Mahnbescheid rechtsmissbräuchlich beantragt wurde. Ist dies der Fall, dann wird die Verjährung durch den Mahnbescheid nicht gehemmt und der Berater kann nicht belangt werden.
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