Vermieter dürfen Forderungen nicht mit Kaution abgelten
Vermieter dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe, streitige Mietforderungen nicht mit der Kaution begleichen. Zusatzvereinbarungen zwischen den Parteien sind nichtig, da sie dem in § 551 BGB geregelten Treuhandcharakter der Mietkaution widersprechen.
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