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BGH-Urteil zur Betreuerbestellung: „Stigmatisierende Wirkung vermeiden“
Im Rahmen eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers, beispielsweise einer Vermögensbetreuung, ist nur dann ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet, so der BGH.
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