
Arglistanfechtung: Versicherer muss sich an Zehnjahresfrist halten
Damit die Arglistanfechtung eines Versicherungsvertrags durch den Versicherer gültig ist, muss er sich an die Zehnjahresfrist des Paragrafen 124 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch halten. Versäumt er dies, bleibt der Vertrag wirksam bestehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen …
mehr