
Garten voller Bambuswurzeln: Hausverkäufer muss Schadensersatz leisten
Der Verkäufer eines Hauses muss vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf bedeutsame versteckte Mängel hinweisen, andernfalls droht Schadensersatz. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gilt das auch für verwilderte Wurzeln in Gärten.
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