Seit dem 10. Juli 2015 ist das durch das Kleinanlegerschutzgesetz reformierte Vermögensanlagengesetz in Kraft. Im Hinblick auf die Prospektpflicht sind nahezu alle Ausnahmen beseitigt worden. Befreiungen bestehen aber noch für bestimmte genossenschaftliche Beteiligungen, Schwarmfinanzierungen, …
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