
BGH-Urteil: Versicherungsmakler erhält 77.600 Euro zurück
Für Rücklastschriften dürfen keine Bearbeitungsgebühren oder Buchungskosten-Entgelte erhoben werden. In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten eines Versicherungsmaklers, der sich durch die Buchungskosten seiner Sparkasse unangemessen benachteiligt sah.
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