
Kfz-Haftpflichtversicherung: Betriebsgefahr bei Trunkenheit ausgehebelt
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss keinen Schadensersatz leisten, wenn die zu Schaden gekommene Person unter starkem Alkoholeinfluss stand und den Unfall selber verschuldet hat. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Urteil.
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