
BGH: Aufspaltung der Beratungspflichtverletzungen nicht möglich
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch, über den bereits in einem Gerichtsverfahren entschieden wurde, in der Regel nicht aufgrund der späteren Kenntnis von weiteren Pflichtverletzungen in einem neuen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden kann. Gastbeitrag …
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