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Eine Einladung zu einer Bodensee-Dampfschifffahrt kann den internationalen Gerichtsstand für eine Klage gegen eine schweizerische Bank in Deutschland begründen, so ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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