
Bewertungsreserven: Versicherte gehen leer aus
In seinem heutigen Urteil (Az.: IV ZR 213/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) gegen einen Versicherten entschieden, der seine Versicherungsgesellschaft auf eine zusätzliche Beteiligung an den Bewertungsreserven, auch "stille Reserve" genannt, verklagt hatte.
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