
BGH: Endlich grünes Licht für Phoenix-Insolvenzverfahren
Der BGH schafft Klarheit für das Phoenix-Insolvenzverfahren: Großanleger genießen bei der Verteilung der Gelder aus der Insolvenzmasse keine Aussonderungsrechte, werden also nicht vorrangig bedient. Eine gute Nachricht für die vielen geschädigten Kleinanleger.
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