KWAG-Anwalt Gieschen: „Keine Klageflut durch BGH-Urteil“
Der BGH hat entschieden, dass Anleger auf Prospektangaben ihrer Berater vertrauen können. Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Anlegeranwalt Jens-Peter Gieschen erklärt im Interview, was die Entscheidung für die Vermittlerpraxis bedeutet.
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