
BGH: Kein erneuter Prozess über dieselbe Anlageberatung
Der BGH bestätigt die Rechtsauffassung, dass es sich bei der Anlageberatung um einen einheitlichen Vorgang handelt. Daraus folgt, dass diese nur einmal zur Anklage gebracht werden kann. Aufklärungs- und Beratungspflicht-Verletzungen, die nicht umgehend geltend gemacht werden, können nach Erlass …
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