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Im Jahr 2010 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Kickback-Rechtsprechung nicht für bankenunabhängige Anlageberater gilt. Seither ist die Zunft der Anlegeranwälte auf der Suche nach einer neuen Allzweckwaffe für Haftungsklagen. Gastbeitrag von Jan C. Knappe, Dr. Roller & …
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