BGH: Versicherer haftet nicht für Vandalismus nach Schutzgelderpressung
Ein Gastronomie-Versicherer muss in einem versicherten Lokal nicht für Vandalismus-Schäden durch Schutzgelderpresser aufkommen. Zumindest nicht dann, wenn dem Gastwirt die Zerstörung zuvor mehrfach angedroht und dies dem Versicherer nicht als Gefahrerhöhung angezeigt wurde, so das Urteil des …
mehr