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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 19. Januar 2021 (Aktenzeichen XI ZB 35/18) eine grundlegende Frage der Haftung der Gründungsgesellschafter von geschlossenen Fonds geklärt. Dies wird dazu führen, dass Anlegerschutzklagen bei Altfonds zukünftig weitaus höhere Hürden zu nehmen …
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