Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Eigentümer von älteren Bestandsimmobilien ihr Haus sanieren, wenn Dämmung und Heizungsanlage nicht mehr auf neuestem Stand sind. Sterben die Eigentümer, geht die Sanierungspflicht auf die Erben über. Ein Gastbeitrag der Erbteilung GmbH.
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