Immobilienkäufer müssen Mängel nicht erst mit eigenem Geld beheben
Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht mit hohen Summen in Vorleistung treten, wenn sie Mängel am Haus oder der Wohnung entdecken und diese beheben wollen. Den Schadenersatz vom Verkäufer können sie weiterhin anhand eines Kostenvoranschlags verlangen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in …
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