Urteil: Auch Kinder haften für Schäden
Unter Umständen muss auch ein Kind für hohe Schäden einstehen, die es durch unachtsames Verhalten verursacht. Die Württembergische Versicherung weist auf einen kürzlich vom Oberlandesgericht Celle (14 U 69/19) entschiedenen Fall hin.
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