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Das deutsche Nießbrauchrecht ist beinahe 600 Jahre alt. Erstmals tauchte der Begriff im Berner Ratsmanual des Jahres 1496 auf. Damit ist das Nießbrauchrecht einer der ältesten Rechtstitel Deutschlands – und ist dabei aktueller denn je. Gastbeitrag von Marian Kirchhoff, Deutsche Teilkauf
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