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Bis 29. Februar 2020 mussten Arbeitgeber, Rentenstellen, Krankenkassen, Träger von Sozialleistungen und weitere Stellen übermittlungspflichtige Stellen die Daten von Bürgern für das Jahr 2019 an die Finanzverwaltung übermitteln. Mit Beginn des Monats März ist also die richtige Zeit, auch mit …
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