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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (BFH VR 57/15) bestätigt, dass der Verkauf von Kapitallebensversicherungen von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Die Revision eines Policenankäufers gegen ein Urteil des Münchener Finanzgerichts von 2017 war damit …
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