Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, teilt die Behörde auf ihrer Website mit.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Rostock als Abwickler bestellt. Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.
Der Bescheid der BaFin vom 28. September 2020 ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Abwickler Brinkmann auch in Bentwisch
Es besteht offenkundig eine Verbindung zu der Adcada Gruppe aus Bentwisch bei Rostock, die schon mehrfach mit der Finanzaufsicht aneinandergeraten ist. Ende September stellte die Adcada GmbH Insolvenzantrag und machte dafür die BaFin mitverantwortlich. Bereits mit Bescheid vom 1. September 2020 hatte die BaFin einen Abwickler für die nach Ansicht der Behörde unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der Adcada GmbH bestellt – ebenfalls Gerhard Brinkmann.
Nach einem Bericht in “Finanztest” (online) von Anfang Juli hatte Adcada auch mit den Behörden in Liechtenstein wegen der nun von der BaFin untersagten Emission schon Ärger. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hatte demnach für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der ADCADA.healthcare Anleihe 2020 eine Investorenwarnung herausgegeben. Die Adcada Investments AG PCC sei bezüglich der angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen ihrer Meldepflicht zum Emissionskalender in Liechtenstein nicht nachgekommen.
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