So veröffentlichte die BaFin allein in dieser und der vergangenen Woche Untersagungsverfügungen gegen fünf Handelsplattformen beziehungsweise deren Betreiber und gegen zwei weitere Unternehmen. Dabei geht es vielfach um den Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Kryptowährungen oder Forex-Produkten, zum Teil aber auch um herkömmliche Finanzinstrumente wie Aktien sowie Wähnungen.
Am Dienstag (6. Juli) und heute (8. Juli) machte die Finanzaufsicht zudem bekannt, dass sie gegen insgesamt sechs weitere Plattformen/Gesellschaften wegen unerlaubter Geschäfte in Deutschland ermittelt. Davon geben zwei Betreiber einen Sitz auf den Marshallinseln an, einer auf den Seychellen, zwei in dem Zwergstaat St. Vincent und die Grenadinen in der Karibik. In einem Fall geht die Mitteilung der Behörde nicht auf den Sitz ein.
Zudem weist die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Betreiber der Internetseite kreditohnegebuhr.com „mit angeblicher Geschäftsanschrift in Hamburg“ keine Erlaubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliege nicht der Aufsicht der BaFin.
„Die BaFin rät dringend von Zahlungen ab“
Auch die Stockholms Berghantering AB, Schweden, verfügt nach Mitteilung der Behörde (2. Juli) nicht über eine Erlaubnis nach dem KWG. Die Gesellschaft biete auf ihrer Homepage euro-zins.com unter anderem Festgeldanlagen mit hoher Verzinsung an.
„Dabei gibt die Gesellschaft vor, lediglich als Vermittler für lizensierte Banken tätig zu sein“, so die BaFin. Es sei allerdings davon auszugehen, dass es sich bei den (Festgeld-) Verträgen um Fälschungen handelt, die mit dem Logo entsprechender Banken Seriosität vermitteln sollen. „Die BaFin rät dringend von Zahlungen an die Gesellschaft ab“, so die deutliche Warnung der Finanzaufsicht.
„Zusammenhänge vollkommen unklar“
Mit welchen Herausforderungen die Behörde teilweise zu kämpfen hat, belegen auch ihre Ausführungen zu der Plattform financials-experts.com, gegen die sie ermittelt. Den Geschäftsbedingungen zufolge, die der Webseite entnommen werden können, werde die Handelsplattform von der AntariLLA Management Inc. betrieben, berichtet die BaFin und weiter: „Darüber hinaus gehen dort weitere Adressen in Großbritannien und Estland hervor, in diesem Fall offensichtlich für eine Gesellschaft TechGuide Solutions OÜ.“ Im Disclaimer der von financials-experts.com versandten E-Mails werde zudem eine Gesellschaft Bankxi Ltd. genannt. „Die Zusammenhänge sind vollkommen unklar“, so die BaFin.
Ähnlich wild geht es bei den Plattformen und Unternehmen zu, denen die BaFin bereits eine Untersagungsverfügung zugestellt hat. Allein in dieser und der vergangenen Woche informierte die Behörde über Verfügungen gegen fünf Plattformen und deren Betreiber sowie gegen zwei weitere Unternehmen, die sie in den letzten Wochen erlassen hat:
„Impressum nicht vorhanden“
Auch in diesen Fällen ist es der BaFin teilweise nicht möglich, die verantwortlichen Unternehmen überhaupt nur zu lokalisieren. So schreibt sie etwa zu der Handelsplattform internationals-ma.de: „Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden.“ Ebensowenig würden dort sonstige Angaben zum Geschäftssitz beziehungsweise zur Geschäftsadresse der International Markets Association gemacht. „Aus vorliegenden Unterlagen gehen vorgebliche Anschriften auf den Marshallinseln und in Luxemburg hervor“, so die vage Information der Behörde.
Bei der Handelsplattform baronsvc.com wiederum richtet sich der Bescheid gleich an drei Unternehmen in mehreren Ländern: Atlantis Technology Group Ltd. (Marshallinseln), Kolusha OU (Estland) sowie FMR International OU (Estland und Großbritannien). „Auf der Webseite wird an verschiedenen Stellen jeweils eins der aufgeführten Unternehmen als verantwortlicher Betreiber benannt“, so die Begründung der BaFin.
Identitätsdiebstahl
Die beiden weiteren Unternehmen betreiben keine klassische Handelsplattform, sondern anderweitig erlaubnispflichtige Geschäfte. Sie schmücken sich offenbar gar mit fremden Federn. Die Share BNB LTD, der die BaFin das unerlaubte Einlagengeschäft untersagt hat, behauptet laut der Behörde eine langjährige Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Gesellschaft Airbnb, Inc. „Der BaFin liegen keine Anhaltspunkte vor, dass eine solche Kooperation tatsächlich erfolgt“, so die Mitteilung.
Gegenüber der Hillhouse Group hat die BaFin die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Emissionsgeschäftes sowie des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Hier berichtet sie, das Unternehmen Hillhouse Management Ltd., Hongkong, betone, dass es in keinerlei Verbindung zur Hillhouse Group steht und insbesondere nicht in die Geschäftstätigkeit der Hillhouse Group einbezogen ist. „Es handelt sich vorliegend somit um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Hillhouse Management Ltd.“, so die Behörde.
In diesem Jahr schon 24 Plattformen untersagt
Die BaFin warnt schon seit Längerem vor einer „Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen“. Seit Jahresbeginn hat sie einschließlich der aktuellen Verfügungen schon 24 Handelsplattformen untersagt. Die Betreiber geben durchweg einen Sitz im Ausland an oder sind von der Behörde nicht beziehungsweise nicht eindeutig zu lokalisieren. Nicht in jedem Fall geht aus den betreffenden Veröffentlichungen der Finanzaufsicht hervor, ob eine Betrugsabsicht dahinter steckt oder nur Unwissen über die regulatorischen Anforderungen in Deutschland. Offen bleibt auch, in welchem Umfang tatsächlich Geschäft über die Plattformen abgewickelt wird beziehungsweise wurde.
Teilweise jedoch sind die Aktivitäten und die mutmaßliche kriminelle Energie durchaus beachtlich. So berichtete die BaFin im Mai in Zusammenhang mit der Untersagung der Plattform 24shares.io (kein Impressum): „Mitarbeiter des Anbieters rufen Kunden an, von denen sie wissen, dass sie bei der Anlage auf einer anderen Plattform Verluste erlitten haben. Sie behaupten, 24shares sei von der BaFin beauftragt worden, die betroffenen Kunden bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen. Beim Kontakt mit dem Kunden wird per E-Mail ein deutschsprachiges Formular vorgelegt, das mit den Logos des Auswärtigen Amtes und der BaFin versehen ist.“
Hierzu hatte die Behörde bereits im Februar eine Warnmeldung veröffentlicht und klargestellt: „Bei diesem Formular handelt es sich um eine Fälschung. Die BaFin erteilt nie Aufträge in der geschilderten Form.“
Kunden nunmehr per E-Mail kontaktiert
Auch in Zusammenhang mit der Plattform profitassist.io der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die im April 2021 von der BaFin untersagt wurde, sind den Veröffentlichungen zufolge gefälschte Schreiben im Spiel. So berichtete die Finanzaufsicht Anfang Juni: „Nach Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, werden Kunden der Handelsplattform nunmehr per E-Mail mit dem Betreff ‚Informationen zur Entschädigung von Betrugsopfern (Blockchain LTD)‘ kontaktiert und zur Zahlung angeblicher Provisions- und Steuerforderungen aufgefordert.“
Die Mitteilungen würden nicht wie behauptet von der britischen Entschädigungseinrichtung für Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen (Financial Services Compensation Scheme, FSCS) stammen. „Die mit dem Logo der FSCS versehenen Schreiben sind Fälschungen. Die BaFin stellt klar, dass die FSCS derartige Zahlungsaufforderungen nicht verschickt.“
Am 30. Juni sah die BaFin sich zu einer weiteren Aktualisierung veranlasst. Aus zwischenzeitlich eingegangenen Hinweisen gehe hervor, dass die Seabreeze Partners Ltd. nunmehr auch eine Online-Handelsplattform unter der Internetpräsenz maxiplus.trade betreibe. „Die Untersagungsverfügung vom 19. April 2021 erstreckt sich auch auf diese Webseite und auf sämtliche etwaige weitere Webseiten, für die die Seabreeze Partners Ltd. zielgerichtet in Deutschland ansässige Anleger anspricht, um erlaubnispflichtige Dienstleistungen anzubieten“, betont die Behörde.