Die Adcada-Unternehmensgruppe nahm auf unterschiedlichen Vertragsgrundlagen unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, erklärt die Behörde.
Heiko Kühn ist demnach verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnungen wurde der Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann aus der Kanzlei Görg in Rostock als Abwickler bestellt. Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.
Die Bescheide der BaFin vom 5. Januar 2021 sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Behörde ist schon mehrfach in Sachen Adcada aktiv geworden. Im März 2020 hatte die BaFin bestimmte Verträge über eine Immobilien-Anlage als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft untersagt und deren Abwicklung verfügt. Anschließend untersagte sie im Juni das öffentliche Angebot von Inhaberschuldverschreibungen der Adcada Healthcare GmbH, weil dafür kein von der BaFin gebilligter Prospekt vorlag. Im September stellte die Adcada GmbH dann Insolvenzantrag, wofür das Unternehmen auch die BaFin verantwortlich machte. Im gleichen Monat kassierte schließlich auch ein Adcada-Ableger in Liechtenstein eine Verfügung der Bafin, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
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