Mietendeckel-Urteil: Das sagt die Immobilienbranche

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Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Das sagt die Immobilienbranche zu dem Urteil.

BFW-Präsident Andreas Ibel

Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:  „Nun ist Rechtsklarheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen geschaffen worden. Bei jetzt fällig werdenden Mietnachzahlungen appellieren wir an alle Marktteilnehmer, sozial verantwortlich zu handeln. Die Karlsruher Richter haben die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Mietrecht in vollem Umfang bestätigt.

Das ist ein wichtiges Signal für die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen ist. Verlässliche, stabile und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ermöglichen es, auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein mietrechtlicher Flickenteppich wäre Gift für Mieterinnen und Mieter sowie für die Unternehmen.“

Wichtiges Signal für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg: „Seit mehr als zwei Jahren wird in Berlin über den Mietendeckel gestritten, aber das Wohnraumproblem bleibt ungelöst. Bei der Modernisierung und der energetischen Sanierung hat das Gesetz zum Stillstand geführt, ebenso wie im Neubau.

Die mittelständischen Unternehmen haben ihre Investitionen gestoppt. Der angespannte Markt kann aber nur durch Neubau entlastet werden. Deshalb braucht die Politik die mittelständische Immobilienwirtschaft als Partner. Wir stehen bereit, um das Wohnraumproblem zu lösen – das funktioniert aber nur ohne den Mietendeckel.“

Stefanie Frensch, Vorsitzende der Region Ost des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA):  „Endlich besteht Rechtssicherheit. Was viele Gutachter, Verbände und Rechtsexperten vorher immer wieder angemahnt haben, ist nun auch höchstrichterlich bestätigt: Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel.

Die Bilanz des Mietendeckels ist negativ: Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden. Investoren sind verunsichert worden und Sanierungen wurden zulasten des Klimaschutzes und des Berliner Handwerks ausgesetzt. Besonders schlimm: Der Deckel hat nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt.

Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen mussten weniger zahlen. Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung. Auch wenn der Berliner Senat sehenden Auges dieses Problem geschaffen hat, bittet der ZIA seine Mitglieder soziale Lösungen zu finden und hat daher mit dem Deutschen Mieterbund eine Erweiterung des gemeinsamen Wohnungskodex vereinbart.

Die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht die Leidtragenden dieses verfassungswidrigen Gesetzes werden. 

Langfristig muss es nun endlich Impulse für Planungs- und Baubeschleunigung geben, damit sich die Mietmärkte in den Metropolen und Universitätsstädten nachhaltig entspannen.“

Axel Gedaschko, GdW

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Wir begrüßen das Urteil und sind sehr erleichtert, dass das oberste Verfassungsgericht unsere Rechtsauffassung teilt und den sogenannten Mietendeckel in Berlin für verfassungswidrig erklärt hat. Das ist ein guter Tag für den Erhalt der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates.

Was Deutschland jetzt braucht, ist ein echter Konsens für das gemeinsame Schaffen von mehr bezahlbaren Wohnungen. Die Zeit des Gegeneinanders ist vorbei.

Die Entscheidung stellt unmissverständlich klar, dass sich der Senat und die Mehrheit des Parlaments von Berlin über die Zuständigkeiten unseres Staatsrechts hinweggesetzt haben.

Der Mietendeckel ist und bleibt ein Mietenexperiment ohne Zukunft. Das gilt angesichts der negativen Auswirkungen in Berlin umso mehr für entsprechende Überlegungen auf Bundesebene. Der Bund und das Land Berlin täten gut daran, ihre Ressourcen auf das einzig funktionierende Instrument zu konzentrieren: mehr und bezahlbaren Neubau zu ermöglichen. Denn bezahlbares Wohnen braucht eine starke Wohnraumförderung und schnelleres, einfacheres und kostengünstigeres Bauen – und nicht noch mehr Regulierung.“

„Allein die Erwägung war Gift für den hessischen Wohnungsmarkt“

Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen: „Experiment gescheitert – dieses Urteil war zu erwarten. Die politischen Parteien und Institutionen, die seit über einem Jahr die Einführung eines Mietendeckels für Hessen fordern, rufen wir zur Abkehr ihrer populistischen Wohnungspolitik auf hin zu einer ausgewogenen und verlässlichen – zum Wohle der Vermieter und Mieter in Hessen. Alleine diese Erwägung war Gift für den hessischen Wohnungsmarkt. Wohnungsknappheit lässt sich in erster Linie durch Wohnungsbau bekämpfen.“

Thilo Konzok, Gründer und CEO des Berliner PropTech-Startups Home HT: “Die heutige Entscheidung bringt die dringend benötigte Klarheit in den verunsicherten Berliner Immobilienmarkt. Seit der Einführung des Mietendeckels verharrte dieser in einer Art Schockstarre. Insbesondere Kleinvermieter, die von den einschneidenden Regelungen des Gesetzes wirtschaftlich besonders stark betroffen waren, zögerten mit Neuvermietungen. 

Das Angebot am Berliner Wohnungsmarkt ist über 30% zurückgegangen und für Mieter wurde es trotz der niedrigeren Mieten schwieriger denn je, eine neue Wohnung zu finden. Jetzt herrscht wieder Klar- und Rechtssicherheit, mehr Wohnungen kommen auf den Markt und Mieter finden wieder leichter ein neues Zuhause.” 

Verzicht auf Mietnachzahlungen?

Paul Huelsmann, Gründer und CEO der Finexity AG: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute Morgen die Berliner Mietpreisbremse für ungültig erklärt. Die großen Immobilienkonzerne haben nun direkt angekündigt, dass sie auf die theoretisch möglichen Mietnachforderungen verzichten werden. Wir sind überzeugt, dass das eine richtige und begrüßenswerte Entscheidung ist. Denn wir befinden uns immer noch in einer Pandemie, viele Mieter haben jetzt schon aufgrund von Kurzarbeit oder sogar Entlassungen spürbar weniger Liquidität zur Verfügung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehen wir grundsätzlich positiv. Denn es ist aus unserer Sicht wichtig, dass sich Mietpreise nach Marktkriterien bilden können. Immobilien sind Sachwerte, die bewirtschaftet und – gerade bei Bestands- und Altimmobilien – oft umfassend renoviert werden müssen. Diese Kosten müssen sich amortisieren, damit Vermieter in die Lage versetzt werden, notwendige Instandhaltungen dauerhaft durchzuführen und die Immobilien langfristig wirtschaftlich gesund zu betreiben. Es ist also wichtig, dass einerseits die Mieten in Berlinjetzt nicht explodieren. Andererseits müssen sich Mietpreise aber grundsätzlich parallel zu den steigenden Immobilienpreisen entwickeln dürfen, damit sich Investitionen in Immobilien auch für Investoren und Vermieter langfristig rentieren können.“

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